Gutachten
Beratung
- Begutachtungen, Prüfungen, Kostenschätzungen, Ausarbeitung von Alternativen
Bestandsaufnahme
- Erfassung und Bewertung sämtliche Bauteile des vorhandenen Gebäudes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Zustand und Qualität
Anlagendokumentation
- Systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung sowie alle Prüfergebnisse und Prüfnachweise
Due Diligence (Anlagenbewertung)
- Analysieren von Stärken und Schwächen eines Objekts sowie die Bewertung entsprechenden Risiken
Feststellungen – Gutachten
- Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens
Planung
Grundlagenermittlung
- Ermittlung bzw. Erhebung der Voraussetzungen, Vorgaben und Grundlagen zur Klärung der Aufgabenstellung
(Projektberatung und Bestandsaufnahme)
Planungsphase
- Erarbeitung und Darstellung der grundsätzlichen Lösung (Vorplanung)
- Erarbeitung und Darstellung der endgültigen Lösung (Entwurfsplanung)
- Erarbeitung der Unterlagen für die erforderlichen Bewilligungen (Bewilligungsplanung, Genehmigungsplanung)
Projektplanung
- Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Lösung
Vorbereitung der Vergabe
- Ermittlung der Mengen und Erstellung der Ausschreibungen
Mitwirkung bei der Vergabe
- Prüfung der Angebote sowie Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
Fachbauaufsicht
Projektsteuerung
- Sicherstellung der Projektabwicklung zur Erreichung der Projektziele
Fachaufsicht
- Überwachung der Anlagenausführung inkl. Besprechungswesen, Protokollierung
Abnahme
- Überprüfung der Anlagen auf vertragsgemäße Ausführung inkl. Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll, allfällige Mängelfeststellung, Prüfung Bestandsdokumentation, Schlussfeststellung und Vorbereitung/Mitwirkung bei der Übergabe an den Auftraggeber
Rechnungsprüfung
- Überprüfung der Abrechnungsunterlagen von Ausführenden
Gewährleistungsabwicklung
- Zusatzleistung nach der Übergabe an den Auftraggeber
Ersatzvornahme
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Beseitigung von Mängel durch Dritte
Sicherheitsfachkraft
Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers lt. § 76 (1) ASchG:
- Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.