Dienstleistungen

Gutachten

Beratung

  • Begutachtungen, Prüfungen, Kostenschätzungen, Ausarbeitung von Alternativen

Bestandsaufnahme

  • Erfassung und Bewertung sämtliche Bauteile des vorhandenen Gebäudes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Zustand und Qualität

Anlagendokumentation

  • Systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung sowie alle Prüfergebnisse und Prüfnachweise

Due Diligence (Anlagenbewertung)

  • Analysieren von Stärken und Schwächen eines Objekts sowie die Bewertung entsprechenden Risiken

Feststellungen – Gutachten

  • Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens

Planung

Grundlagenermittlung

  • Ermittlung bzw. Erhebung der Voraussetzungen, Vorgaben und Grundlagen zur Klärung der Aufgabenstellung
    (Projektberatung und Bestandsaufnahme)

Planungsphase

  • Erarbeitung und Darstellung der grundsätzlichen Lösung (Vorplanung)
  • Erarbeitung und Darstellung der endgültigen Lösung (Entwurfsplanung)
  • Erarbeitung der Unterlagen für die erforderlichen Bewilligungen (Bewilligungsplanung, Genehmigungsplanung)

Projektplanung

  • Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Lösung

Vorbereitung der Vergabe

  • Ermittlung der Mengen und Erstellung der Ausschreibungen

Mitwirkung bei der Vergabe

  • Prüfung der Angebote sowie Mitwirkung bei der Auftragsvergabe

Fachbauaufsicht

Projektsteuerung

  • Sicherstellung der Projektabwicklung zur Erreichung der Projektziele

Fachaufsicht

  • Überwachung der Anlagenausführung inkl. Besprechungswesen, Protokollierung

Abnahme

  • Überprüfung der Anlagen auf vertragsgemäße Ausführung inkl. Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll, allfällige Mängelfeststellung, Prüfung Bestandsdokumentation, Schlussfeststellung und Vorbereitung/Mitwirkung bei der Übergabe an den Auftraggeber

Rechnungsprüfung

  • Überprüfung der Abrechnungsunterlagen von Ausführenden

Gewährleistungsabwicklung

  • Zusatzleistung nach der Übergabe an den Auftraggeber

Ersatzvornahme

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Beseitigung von Mängel durch Dritte

Sicherheitsfachkraft

Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers lt. § 76 (1) ASchG:

  • Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.